MoLiebe Minigolffreunde!
Endlich ist es soweit!!!! Ich darf meine Minigolfanlage öffnen.
Fogende zusätzliche Auflagen müssen erfüllt werden:
1. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet
2. Der Mindestabstand von 2 Metern muss jederzeit eingehalten werden.
3. Der Kassenbereich darf nur von max. 2 Personen mit Mundschutz betreten werden.
4. Mundschutzpflicht außerhalb des Spielgeländes
5. Eine Bahn wird erst bespielt, wenn die Vorgruppe an der Bahn zu Ende gespielt und diese verlassen hat.
5. Am Kassenbereich wird Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion bereitgestellt.
6. Schläger, Bälle und Schreibtafel werden nach Rückgabe vom Personal desinfiziert.
7. Es gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen ( Gruppen aus 1 Haushalt und max. 1 haushaltsfremde Person)
8. Es werden Kontaktdaten von jedem Haushalt notiert
9. Gruppen bitte zusammen das Spielgelände betreten und verlassen.
10. Platzordnung beachten.
Solle die Anlage zu voll werden kann es zu einen vorübergehenden Einlassstopp kommen.
Die Anweisungen des Platgwartes müssen befolgt werden.
Meike Kessal